Mindesalter 16 Jahre - max. 40 km/h
Mindesalter 18 Jahre - max. 60 km/h
Einschluß L, AM
kein Vorbesitz erforderlich
Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 40 km/h - ab 18 Jahre 60 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhängern.
Die T - Ausbildung machen wir ab sofort mit unserem eigenen Traktor - Gespann !
Vorteile für Euch:
Mindesalter 16
kein Vorbesitz erforderlich
nur Theorie Prüfung
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, jedoch mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.